§ 1 Urheberrecht
Bei jeder Nutzung der Werke ist der Name NOLA ART Laura Norkus zu nennen.
Jede Nutzung und Verwertung des Werks ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung von NOLA ART Laura Norkus erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
Für jede Nutzung oder Verwertung der Werke hat NOLA ART Laura Norkus Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG).
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u.a.) dürfen nur mit Einverständnis und unter Nennung von NOLA ART Laura Norkus veröffentlicht werden.
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, NOLA ART Laura Norkus das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, soweit es zumutbar ist.
§ 2 Pflichten und Leistungen von NOLA ART Laura Norkus
2.1 NOLA ART Laura Norkus versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
2.2 Übergabe: NOLA ART Laura Norkus ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.3 Haftung: NOLA ART Laura Norkus haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.4 Garantie/Wartung/Reparatur: Garantieleistungen von NOLA ART Laura Norkus für künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart und alle damit verbundenen Kosten werden von NOLA ART Laura Norkus getragen und der Künstlerin gesondert vergütet. NOLA ART Laura Norkus ist es vorbehalten, eine erforderliche Restaurierung oder Reparaturen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt NOLA ART Laura Norkus die Restaurierung oder Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie verbindliche Hinweise zu ihrer Art und Ausführung.
2.5 Zusätzliche Leistungen von NOLA ART Laura Norkus: Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
2.6 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes die Anwesenheit von NOLA ART Laura Norkus gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde.
§ 3 Pflichten und Leistungen der/des Nutzerin/Nutzers
3.1 Versicherungen: Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von NOLA ART Laura Norkus und der/dem Nutzerin/Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die/Der Nutzerin/Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherung muss nachgewiesen werden.
3.2 Transport/Transportversicherung Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport der Werke sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der/dem Nutzerin/Nutzer zu übernehmen.
3.3 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung des Werkes: Die/Der Nutzerin/Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl etc. am Werk zu verhindern Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die/der Nutzerin/ Nutzer bzw. Eigentümerin/ Eigentümer verpflichtet, NOLA ART Laura Norkus unverzüglich zu unterrichten; das Recht von NOLA ART Laura Norkus zur Geltend-machung eines Schadensersatzes wird hierdurch nicht berührt.
3.4 Beabsichtigte Vernichtung durch die/den Eigentümerin/Eigentümer: Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die/der Eigentümerin/Eigentümer verpflichtet, NOLA ART Laura Norkus vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk NOLA ART Laura Norkus kostenfrei zurückzugeben.
3.5 Reisekosten: Die notwendigen Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen von NOLA ART Laura Norkus zur Erfüllung des Vertrages werden gegen Nachweis erstattet.
3.6 Präsentation/technische Voraussetzungen: Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden NOLA ART Laura Norkus und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich.
3.7 Katalog: Die Kosten für einen Katalog werden von der/dem Nutzerin/Nutzer getragen. Wenn Kostenbeteiligung von NOLA ART Laura Norkus vereinbart wird, kann diese mit Kunstwerken geleistet werden. Leistungen, die von NOLA ART Laura Norkus bei der Herstellung des Katalogs erbracht werden, werden in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Auflage sowie die Herstellung/Ausführung des Katalogs erfolgt in Absprache und im Einvernehmen mit NOLA ART Laura Norkus. NOLA ART Laura Norkus erhält einen angemessenen Teil der Auflage zur eigenen Verfügung.
3.8 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes die Anwesenheit von NOLA ART Laura Norkus gewünscht, werden die dafür anfallenden Kosten von der/dem Nutzerin/Nutzer getragen; gleiches gilt auch für alle Folgeveranstaltungen.
3.9 Rückgabe: Wird das Werk der/dem Nutzerin/Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es unverzüglich in einwandfreiem Zustand nach Vertragsende zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung von NOLA ART Laura Norkus. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Ansprüche von NOLA ART Laura Norkus auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von NOLA ART Laura Norkus geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb sofort.
4.2 Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im Eigentum von NOLA ART Laura Norkus.
4.4 „Nichtgefallen“ der Ausführung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung führen. Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen.
4.5 Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe trägt die/der Nutzerin/Nutzer, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 5 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
5.1 Aufhebung und Kündigung bedürfen der schriftlichen Form.
5.2 Im Falle Kündigung durch die/den Nutzerin/Nutzers wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig. Dieses beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
5.3 Im Falle der Kündigung durch NOLA ART Laura Norkus ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
5.4 Bei einer Absage wegen Krankheit von NOLA ART Laura Norkus ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.